Kleiner Hinweis für den Frühjahrsputz im Garten

Info für Bürgerinnen und Bürger

Anzeigen für ein Brauchtumsfeuer auf dem Gebiet der Stadt Geldern

Dieser Antrag muss bis min. 10 Werktage vor dem beabsichtigten Brauchtumsfeuer der Stadtverwaltung vorliegen.

Ein entsprechendes Formular kann bei der Stadtverwaltung angefordert werden, oder aber auf www.geldern.de per PDF gedownloadet werden.

Ohne eine Beantragung bei der Stadtverwaltung könnte es schnell schon mal teuer werden.

Merkblattdaten für ein Brauchtumsfeuer in der Stadt Geldern

Das Brauchtumsfeuer ist nur erlaubt, soweit hierdurch die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit nicht gefährdet oder erheblich belästigt werden kann (§7 LImschG NRW)

Das komplette Merkblatt kann auch in der Satzung nachgelesen werden.

WICHTIE HINWEISE:

Abstandregelungen wie in der Satzung nach §6 geregelt wird.

A.      Für Feuerstellen bis zu einem Volumen von 1m3 mindestens 25m von Gebäuden, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.

B.      Für alle übrigen Feuerstellen bis zu einer Höhe vom 3,50m

e) mindestens 100m von Gebäuden, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind,

f) 25m von sonstigen baulichen Anlagen

g) 50m von öffentlichen Verkehrsflächen und

h) 10m von befestigten Wirtschaftswegen.

Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Satzung der Stadt Geldern über die Erhebung von Kosten und Endgelten

Die Unterscheidung von den Kosten und Fahrzeugen etc. werden wie folgt gelistet.

1.       Personaleinsatz (Sammelbegriff) je Stunde                                                   

Fahrzeugeinsatz (ohne Besatzung)

Fahrzeug je Stunde

-          TSF-W                                                                                                                               

-          Großlöschfahrzeuge (LF20,LF10)                                                                           

-          Tanklöschfahrzeuge                                                                                                   

-          Rüstwagen                                                                                                                     

-          Gerätewagen Gefahrgut                                                                                          

-          Drehleiter                                                                                                                      

-          Kleinfahrzeuge bis 3,8t                                                                                                            

Weitere Informationen dazu kann man auf www.geldern.de nachlesen. 

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